Ab Mittwoch, dem 13. Mai kann der Lauftreff wieder durchstarten. Damit das auch so bleiben kann, gelten die nachfolgenden Voraussetzungen für den Trainingsbetrieb:
- Ausübung an der frischen Luft im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen oder in Reithallen
- Einhaltung der Beschränkungen nach § 1 Abs. 1 (Abstandsregel von 1,5 Metern)
- Ausübung allein oder in kleinen Gruppen von bis zu fünf Personen
- kontaktfreie Durchführung
- keine Nutzung von Umkleidekabinen
- konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von Sportgeräten
- keine Nutzung der Nassbereiche, die Öffnung von gesonderten WC-Anlagen ist jedoch möglich
- Vermeidung von Warteschlangen beim Zutritt zu Anlagen
- keine Nutzung von Gesellschafts- und Gemeinschaftsräumen an den Sportstätten; Betreten der Gebäude zu dem ausschließlichen Zweck, das für die jeweilige Sportart zwingend erforderliche Sportgerät zu entnehmen oder zurückzustellen, ist zulässig,
- keine besondere Gefährdung von vulnerablen Personen durch die Aufnahme des Trainingsbetriebes und
- keine Zuschauer
Besonders eindringlich wird auf die Einhaltung der Abstandsregel hingewiesen, d.h. es sind auch keine körperlichen Begrüßungen, Handshakes, Umarmungen o.ä. zulässig, ebenso wenig wie Fahrgemeinschaften außerhalb gemeinsamer Hausstände. Wir alle sind dafür verantwortlich, dass das eingehalten wird und somit der Lauftreff wieder und dauerhaft stattfinden kann.
Also dann bis Mittwoch um 19 Uhr beim Lauf- und Walkingtreff des SV am Sportgelände, Neu- und Wiedereinsteiger sind wie immer herzlich willkommen!